Umwandlungen von Unternehmen
Die Umwandlung von Unternehmen richtet sich in den meisten Fällen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG). Denkbar sind aber auch andere Formen, wie z.B. die sog. „Anwachsung“ im Bereich der Personengesellschaften. In der Praxis relevant sind insbesondere die formwechselnde Umwandlung, die Verschmelzung und die Ausgliederung. Insbesondere bei Umwandlungen arbeiten wir wegen der hohen steuerrechtlichen Relevanz besonders eng mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern zusammen. Bei dieser Zusammenarbeit im Team zeigt sich der große Vorteil der ausgewiesenen steuerrechtlichen Expertise des Notars Notar Professor Dr. Wolfgang Sturm. Der Notar kann so auf Augenhöhe mit den Steuerrechtsexperten sprechen und die steuerrechtlich erwünschten Ziele in die Vertragsgestaltung einfließen lassen. Er ist bei der Umwandlung von Unternehmen ein gesuchter Gesprächspartner. Umwandlungen erfolgen häufig unter hohem Zeitdruck und erfordern einen kühlen Kopf, strukturiertes Vorgehen und akribischer Arbeit im Detail.