Vererben & Erben

Unternehmensnachfolge Vermögensnachfolge

Das Vererben und das Erben gehört zu den Themen, mit denen sich die meisten Menschen nicht gerne, häufig auch viel zu spät, befassen. So sind die leider häufigen und unerfreulichen Streitigkeiten nach dem Tode einer Person um das Erbe zu erklären. Es erstaunt daher nicht wirklich, dass nur wenige Bürger in Deutschland überhaupt ein Testament haben; und die wenigen Testamente sind in vielen Fällen entweder fehlerhaft oder veraltet. Häufig bilden sie daher nicht (mehr) das ab, was mit ihnen einmal gewollt war. Selbst das beste Testament verliert seinen Sinn, wenn sich die Rahmenbedingungen, die bei seiner Erstellung maßgebend waren, geändert haben. Dann hilft nur eine rechtzeitige und richtige Änderung.

Nach eingehender Beratung erstellen wir für Sie eine Regelung, mit der die von Ihnen gewünschten Ziele nachhaltig erreicht werden. Auch dabei steht die spätere langfristige Streitvermeidung im Fokus. Gerne prüfen wir auch bereits vorhandene Testamente darauf, ob Verbesserungs- und /oder Anpassungsbedarf besteht. Ein notariell beurkundetes Testament hat gegenüber dem handschriftlichen Testament den Vorteil, dass der Notar die Geschäftsfähigkeit des Testierenden zu prüfen hat und sie bestätigt. Und die Kosten? Nur auf den ersten Blick sind die Kosten für ein notarielles Testament höher als für ein handschriftliches. Denn bei handschriftlichen Testamenten wird, anders als bei einem notariellen Testament, im Regelfall ein Erbschein verlangt.

Das Erbrecht ist fast immer mit dem Familienrecht und mit dem Gesellschaftsrecht verknüpft. So hat der gewählte Güterstand einen erheblichen Einfluss auf das Erbrecht der Ehegatten und der Kinder. Häufig wird verkannt, dass die Regelungen in Gesellschaftsverträgen mit den erbrechtlichen Vorstellungen in Einklang gebracht werden müssen. Wer nach den Vorstellungen des Erblassers als Gesellschafter in einer Gesellschaft nachfolgen soll, der muss dazu nicht nur nach dem Testament berufen sein. Auch der Gesellschaftsvertrag muss diese Nachfolge zulassen. Insbesondere in diesem Bereich ist eine enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern unverzichtbar. Dabei hilft die steuerrechtliche Expertise des Notars.

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