Vollmachten und Vorsorge
Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass Ehegatten einander gesetzlich vertreten dürfen, falls ein Ehegatte, z.B. infolge eines Autounfalls, nicht in der Lage ist, selbst für sich zu handeln. Ohne eine Vollmacht ist der andere Ehegatte im schlimmsten Fall nicht einmal in der Lage, Geld vom Bankkonto abzuheben. Wir erstellen speziell für Sie zugeschnittene Vollmachten, so dass der jeweils andere Ehegatte im Notfall handlungsfähig bleibt. Und wir helfen bei Patientenverfügungen.
Wir registrieren diese im Zentralen Vorsorgeregister, so dass Ärzte und Krankenhäuser darauf im Notfall Zugriff haben. Ebenso weit verbreitet ist der Irrtum, dass das Sorgerecht für minderjährige Kinder bei dem Tod beider Elternteile auf „Oma und Opa“ übergeht. Das ist nicht der Fall, kann aber vom Notar geregelt werden.